Laut Satzung des Vereins kann jede Person, die den folgenden Kriterien entspricht, Mitglied des Club des Affaires werden:
Mitgliedschaft
Sie sind entweder leitende(r) Angestellte(r) oder Leiter(in) eines Unternehmens oder einer französischen Organisation mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder französischen Ursprungs mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und in leitender Funktion. Eine Patenschaft durch ein Mitglied des Clubs ist wünschenswert.
Mitgliedsantrag
Auszufüllende Unterlagen, um Mitglied zu werden:
Sie haben die Möglichkeit, das Beitrittsformular auszudrucken und ausgefüllt an das Sekretariat des Clubs zu schicken oder es gleich hier online auszufüllen und abzusenden.
Ihr Antrag auf eine Mitgliedschaft wird durch das Büro während seiner monatlich stattfindenden Sitzung geprüft und Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid. Der Mitgliedsbeitrag ist fällig im Moment der Aufnahme in den Club für das laufende Jahr.
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird jedes Jahr durch die Hauptversammlung festgesetzt. Dadurch erhalten Sie Einladungen zu den monatlichen Veranstaltungen. Die durch die Abende verursachten Kosten sowie Kosten weiterer Veranstaltungen sind durch den Mitgliedsbeitrag nicht gedeckt.
Fördermitglieder
Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die über den Mitgliedsbeitrag gemäß Art. 8 hinaus den Verein durch Spenden oder Finanzierung von Veranstaltungen oder ähnliche Zuwendungen unterstützt. Der Vorstand kann einen Mindestförderbeitrag festlegen und anpassen.
Das Firmenlogo des Fördermitglieds wird im Schriftverkehr sowie auf der Internetseite des Club des Affaires en Rhénanie du Nord-Westphalie e.V. nach Absprache mit dem Mitglied aufgeführt. Zudem kann das Fördermitglied mit bis zu 5 Vertretern an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Bitte sprechen Sie uns an, um nähere Informationen in einem persönlichen Gespräch zu erhalten.